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Kursportal Seniorenbildung
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Weiterbildungstelefon
Tel. 040/280 846 66

kostenfrei und neutral

Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

Willkommen im Kursportal für Seniorenbildung!

Sie finden hier Anbieter, die auf Seniorenbildung spezialisiert sind sowie Studienreisen, politische Bildung, Vorträge und Themen, die sich speziell an Senioren/-innen richten. Das Portal wird seit 2010 von Weiterbildung Hamburg Service und Beratung im Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung betrieben.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (WISY-Hamburg)

der W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gGmbH, Steindamm 91, 20099 Hamburg (im Folgenden: Redaktion)

NEU ab 18.02.2019

Präambel
§ 1 Leistungsgegenstand
§ 2 Unverbindlichkeit des Angebots
§ 3 Nutzungsrechte / Creative Commons Lizenz
§ 4 Onlinepflege (Passwort)
§ 5 Diskriminierende Inhalte
§ 6 Freistellung
§ 7 Datenschutz
§ 8 Datensicherung
§ 9 Sperrung und Löschung von Inhalten
§ 10 Serverangriffe
§ 11 Kündigung
§ 12 Gerichtsstand, Sonstiges
Weiterführende Links

Präambel

WISY ist das Akronym für WeiterbildungsInformationsSystem.

Ziel des WISY-Kursportals ist die Transparenz des Weiterbildungsmarktes aus der Kundenperspektive sowie die Förderung der Entscheidungsfindung von Nachfragern. Das erfordert eine redaktionelle Recherche von Informationen über Weiterbildungskurse, um sie der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen zu können, und zwar aufbereitet nach Anforderungen von Verbrauchern und systematisiert nach bibliothekarischen Standards.

Das WISY-Kursportal ist ein Verbraucherportal im Transparenzauftrag der Hansestadt Hamburg und gewährleistet Anbieterneutralität. Es gibt somit keinen wirtschaftlichen Einfluss einzelner Anbieter auf das Kursportal.

„Anbieter“ im Sinne der nachstehenden Nutzungsbedingungen ist derjenige, der ein (Weiter-)Bildungsangebot im WISY einstellt oder einzustellen beabsichtigt.

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§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die WISY-Redaktion ermittelt die Kursangebote ausschließlich im öffentlichen Transparenzauftrag für die Verbraucher und für die Arbeit der Weiterbildungsberatung. Daraus ergibt sich der thematische Umfang, die Häufigkeit der Aktualisierung, die Informationstiefe und Darstellungsform.

(2) Die Darstellungsform ist geprägt durch die Anforderung der Vergleichbarkeit. Die redaktionelle Aktualisierung findet i.d.R. einmal jährlich statt.
Die Anbieter können per Onlinepflege zur häufigeren Aktualisierung beitragen, sofern sie sich die redaktionellen Ziele und Regeln der WISY-Redaktion zu eigen machen und anerkannt haben und für die Redaktion kein nennenswerter Mehraufwand entsteht. Insbesondere Beginntermin, Uhrzeit, Ort und Kosten können unter diesen Voraussetzungen zwischenzeitlich vom Anbieter online nach Zuteilung eines Passwortes oder durch Importe aktualisiert werden. Ein Anspruch auf Online-Aktualisierung besteht nicht. Der Zugang zur Onlinepflege kann von der WISY-Redaktion verwehrt werden, wenn auf diesem Wege keine Entlastung der Redaktion stattfindet. (vgl. § 4)

Die Redaktion behält es sich vor, Angebote mit einer Informationstiefe unter 50% Vollständigkeit auszublenden oder auf hinteren Positionen zu platzieren.

(3) Wünscht ein Anbieter die Aufnahme, muss der Redaktion sein Kursangebot in einer schnittstellengerechten Form – nach Vorgabe der Datenpflegeredaktion - zur Verfügung gestellt werden. Aus den Angaben müssen mindestens die Kursinhalte, Kursgebühren (inkl. etwaiger zusätzlicher Kosten), Termine und Anmeldeanschrift ersichtlich sein.

Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion Hamburg stattfindet (als Verbraucherportal zählt das Interesse Hamburger Verbraucher, d.h. die Aufnahme von Angeboten erfolgt grundsätzlich für Anbieter mit „Trägersitz Hamburg“ - die Abweichung davon erfolgt ausnahmsweise nur, wenn dies für die Arbeit der Beraterinnen und Berater sinnvoll und erforderlich ist),
  • der Anbieter ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmer richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Anbieter sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

(4) Die WISY-Redaktion erwartet im Falle eines Aufnahmebegehrens eine Verlinkung von der Homepage des Anbieters auf das WISY-Kursportal.

(5) Die Redaktion behält sich stets die redaktionelle Überarbeitung von Kursangeboten zur Sicherung der Transparenz vor, insbesondere

  • das Vereinheitlichen der Angaben durch Kürzen oder Zusammenfassen, ohne die inhaltlichen Aussagen zu verändern.
  • Nicht belegte oder nicht nachprüfbare Anbieter- und Kursangaben werden ggf. nicht berücksichtigt bzw. entfernt.
  • Zudem behält sich das WISY-Kursportal vor, die Anzahl von Parallelkursen und Folgeveranstaltungen aus Gründen der Übersichtlichkeit zu vereinheitlichen.
  • Die Verlinkung von einem WISY-Kurs zur Website des Anbieters ist nur zulässig, wenn er genau zu dem gleichen Kurs (gleicher Titel oder Nummer) führt.
  • Es ist eine sachlich, informative Darstellungsform zu gewährleisten, insbesondere sind mehrfache Nennungen gleicher Merkmale (Redundanz), ggf. aus werblichen Gründen zu vermeiden.

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§ 2 Unverbindlichkeit des Angebots

(1) Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Sie erfolgt keinesfalls im Auftrag einzelner Anbieter oder gar gegen Bezahlung von Anbietern.

(2) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Aufnahme einer Bildungsveranstaltung in das WISY.

(3) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Unterstützung bestimmter Dateiformate bei der Platzierung von Bildungsangeboten im WISY.

(4) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf eigenständige Änderung aller oder ausgewählter Daten(-felder) im WISY. Bei nicht vorhandener Online-Pflegemöglichkeit ist die Änderung bei der Redaktion zu beantragen.

(5) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf durchgängige Verfügbarkeit der WISY-Plattform oder einzelner Funktionen.

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§ 3 Nutzungsrechte / Creative Commons Lizenz

(1) Der Anbieter unterstellt die von ihm eingestellten Weiterbildungsangebote (Datensätze) ausnahmslos der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA (vgl. https:/­/­creativecommons.­org/­licenses/­by-.­.­). Er räumt der Redaktion damit unter anderem ein einfaches Nutzungsrecht zur Verbreitung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung an seinen Datensätzen ein. Mit der Beauftragung der Redaktion zur Änderung eines Datensatzes ist die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts zur Bearbeitung verbunden. Die in das Hamburger WISY aufgenommenen Daten dürfen damit auch im Dachportal aller weiteren WISY-Portale, im Deutschen Bildungsserver und in anderen öffentlich geförderten Weiterbildungsdatenbanken veröffentlicht werden.

(2) Der Anbieter garantiert, dass die von ihm eingestellten Daten, insbesondere Bilder und Texte, nicht die Rechte Dritter, insbesondere deren Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte (insbesondere Recht am eigenen Bild), Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Designrechte, Patentrechte und/oder Gebrauchsmusterrechte verletzen.

(3) Der Anbieter garantiert, dass die von ihm eingestellten Daten, gleich welcher Art, den Tatsachen entsprechen.

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§ 4 Onlinepflege (Passwort)

(1) Dem Anbieter wird auf Anfrage von der Redaktion ein Passwort zur Verfügung gestellt, das die selbstständige Änderung oder Ergänzung bestimmter Informationen über Eingabemasken im Portal selbst erlaubt. Er wird damit unverzüglich herstellungsverantwortlich. Auf § 1 (2) wird verwiesen. Der Anbieter verpflichtet sich, binnen 5 Werktagen nach Erhalt des Passworts von der Redaktion dieses durch ein eigenes Passwort zu ersetzen, bzw. ein automatisch generiertes Passwort anzufordern.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, zur Erstellung und Bearbeitung von Datensätzen nur Arbeitnehmer (Mitarbeiter) einzusetzen, die den gleichen Verpflichtungen unterliegen wie er selbst; der Anbieter haftet für seine Mitarbeiter.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten oder zu sperren, sobald er Kenntnis von der Nutzung durch unbefugte Dritte erlangt. Bei einem Verstoß hat die Redaktion das Recht, den Anbieter unverzüglich aus dem Portal zu entfernen.

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§ 5 Diskriminierende Inhalte

Der Anbieter verpflichtet sich, keine Bildungsangebote in das WISY einzustellen,

  • deren Bildungsinhalte gegen das geltende Recht verstoßen und/oder
  • geeignet sind, die politische und religiöse Neutralität des Weiterbildungsportals zu beeinträchtigen und/oder
  • die diskriminierenden Inhalts sind hinsichtlich des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung einer oder mehrerer Personen und/oder
  • die nach der "Technologie von L. Ron Hubbard" arbeiten/lehren oder/und
  • die die "Technologie von L. Ron Hubbard" in sonstiger Weise verbreiten.

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§ 6 Freistellung

Der Anbieter stellt die Redaktion von allen Kosten Dritter frei, die der Redaktion dadurch entstehen, dass er, der Anbieter, von dem Dritten wegen eines Beitrags des Anbieters auf der WISY-Plattform auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und/oder Beseitigung in Anspruch genommen wird, insbesondere, also nicht ausschließlich, wegen einer Verletzung von urheberrechtlichen, markenrechtlichen, patentrechtlichen oder designrechtlichen Nutzungsberechtigungen. Die Freistellung erfolgt auf erste schriftliche Anforderung. Die Redaktion ist also nicht verpflichtet, vor einer Freistellung durch den Anbieter den Rechtsweg zur Klärung der erhobenen Ansprüche des Dritten zu beschreiten (Vorausklage). Die Freistellung erfolgt durch Überweisung der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnenden und voraussichtlich zu erwartenden Gebühren an die Redaktion im Wege des Vorschusses. Etwaige überzahlte Gebühren erstattet die Redaktion fünf Werktage nach Verjährung der Ansprüche, rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits oder dem Abschluss eines rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Vergleichs zwischen den Partien.

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§ 7 Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, die geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die geltenden Bundes- und Landesdatenschutzgesetze zu beachten.

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§ 8 Datensicherung

Der Anbieter ist für eine Datensicherung der von ihm angelegten Datensätze allein verantwortlich. Datenverluste, die durch eine fehlende oder fehlerhafte Datensicherung eintreten, sind allein von dem Anbieter zu vertreten. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn der Anbieter darlegen kann, dass die verlorengegangenen Daten von dem Anbieter nicht gesichert werden konnten und die Redaktion die betreffenden Daten nicht innerhalb einer Mindestfrist von 7 Tagen nach dem aktuellen Stand der Technik selbst gesichert hat, nachdem sie vom Anbieter schriftlich darüber informiert wurde, dass und welche bestimmten Daten vom Anbieter nicht gesichert werden konnten.

Ungeachtet seiner Pflicht zur Datensicherung gewährt der Anbieter der Redaktion das Recht, mehrmals täglich Kopien der WISY-Datenbank anzufertigen und diese langfristig für Zwecke der Datensicherung oder/und statistischen Dokumentationen zu archivieren.

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§ 9 Sperrung und Löschung von Inhalten

(1) Die Redaktion überprüft nicht die Daten des Anbieters auf gesetzeswidrige Inhalte. Die Redaktion haftet nicht für die Richtigkeit der eingestellten Daten, Inhalte und Links des Anbieters.

(2) Die Redaktion hat das Recht gegenüber dem Anbieter, doppelt angelegte Datensätze (Dubletten) aus dem WISY zu entfernen, sofern der Anbieter diese nicht selbst löscht oder dergestalt verändert, dass keine Dubletten vorhanden sind (vgl. § 1 (5)).

(3) Die Redaktion ist berechtigt, die Exposition von gespeicherten Daten des Anbieters gegenüber dem Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung von Webseiten und Dateien), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte in den gespeicherten Daten vorliegt. Hiervon ist auszugehen, sobald die Redaktion durch Speicherung bzw. Freigabe von Datensätzen im WISY-Redaktionssystem oder anderes Verhalten des Anbieters eine Abmahnung durch einen vermeintlich in seinen Rechten verletzten Dritten erhalten hat oder Ermittlungen staatlicher Behörden gegen den Anbieter aufgenommen werden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Anbieter wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe benachrichtigt. Die Redaktion entfernt die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich aus dem Portal. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der rechtswidrige Anteil des Inhalts oder aber der Inhalt insgesamt entfernt wurde oder der Vorwurf rechtsverbindlich entkräftet werden konnte.

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§ 10 Serverangriffe

Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch bösartige Angriffe von außen (z. B. Hacker, Skripte etc.) verursacht werden.

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§ 11 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (d.h. fristlos) gekündigt werden. Ungekündigt verlängert sich der Vertrag jedes Jahr um ein weiteres Jahr.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen für Redaktion und Anbieter insbesondere dann vor, wenn die Redaktion aufgelöst wird oder die öffentlichen Zuwendungen für das WISY entfallen oder das WISY aus sonstigen Gründen eingestellt wird.

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§ 12 Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn eine der Parteien Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Redaktion (derzeit Hamburg) zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Ersteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Niederlassungsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Redaktion ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Erstellers, der Unternehmer ist, zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Unterstützungsleistungen (Support), die über den hier genannten Rahmen hinausgehen, bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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Weiterführende Links

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